Arbeiten unter der Sonne: Erkennen – Beurteilen – Schützen!
Sofern Beschäftigte Arbeiten im Freien verrichten, haben Arbeitgebende die Sonnenstrahlung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dabei spielt die UV-Strahlung aufgrund ihrer krebserzeugenden Wirkung eine wichtige Rolle. Bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten im Freien stellt der UV-Index für Arbeitgebende eine Orientierungshilfe dar. Er kann tagesaktuell oder auch als Vorhersage für den nächsten Tag im Internet abgerufen werden und bietet auch eine Hilfestellung zum Schutz der Haut in der Freizeit.
Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung haben die Arbeitgebenden geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, umzusetzen und eine Unterweisung durchzuführen. Die Beschäftigten haben die Anweisungen zu beachten und die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Persönliche Schutzausrüstungen sind zu benutzen.
Die Höhe der Einwirkung der natürlichen UV-Strahlung für die im Freien Beschäftigten hängt ab von:
- der Dauer der Tätigkeit im Freien
- der Verschattung, die UV-Strahlung verringert
- der Tages- und Jahreszeit. In den sonnenintensiven Monaten von April bis September und in der Zeit von etwa 11 bis 16 Uhr (MESZ) ist die Sonnenstrahlung besonders hoch.
- den geographischen Faktoren des Aufenthaltsortes (Höhe und Lage/Breitengrad) z. B. bei Arbeiten im Ausland.
- der Bedeckung des Körpers mit Kleidung oder Persönlichen Schutzausrüstungen
Sind Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien in den oben genannten Monaten einer intensiven Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausgesetzt, haben die Arbeitgebenden eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Diese wird in der Regel durch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen durchgeführt.
Seit 2015 können Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung als Berufskrankheit (BK Nr. 5103) anerkannt werden. Betroffene können sog. Outdoorworker sein, also Beschäftigte, die langjährig einen großen Anteil ihrer Arbeitstätigkeit im Freien verbringen.
Aktiv gegen Hautkrebs – Schutzmaßnahmen lohnen sich!
Schutz vor Hautkrebs bedeutet: Verringerung der natürlichen UV-Belastung. Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen durch die Arbeitgebenden gilt laut Arbeitsschutzgesetz: Technische und organisatorische haben immer Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Dies gilt auch bei der Beurteilung der Gefährdung durch Sonnenstrahlung.
TOP-Schutz bei Arbeiten im Freien:
- Schatten durch Überdachungen, Unterstände, Sonnenschirme und Sonnensegel schaffen. Dies mindert die UV-Belastung.
- Kabinen und Maschinen mit UV undurchlässigen Scheiben ausstatten/kaufen
- GUV SI 8080: Sonnenspass und Sonnenschutz für Kinder und Jugendliche
- die Aufenthaltszeit in der Sonne zeitlich beschränken,
- von April bis September strahlungsintensive Zeiten von 10 bis 15 Uhr (entspricht 11 bis 16 Uhr MESZ) wenn möglich meiden,
- früher Arbeitsbeginn,
- möglichst im Schatten arbeiten,
- alle Pausen im Schatten verbringen,
- Unterweisung durchführen,
- Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
- körperbedeckende Bekleidung wie lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt tragen.
- Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz, z.B. Helm oder Hut benutzen.
- Sonnenbrille für den gewerblichen Bereich nach DIN EN 166/DIN EN 172 tragen.
- UV-Schutzmittel auf die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände) auftragen. Das UV-Schutzmittel sollte wasser- und schweißfest sein und einen hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor (≥ 30, besser 50+) mit einem ausreichenden UVA-Schutz bieten. Das Symbol auf der Verpackung/Tube weist darauf hin.
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DGUV: „Sonnenschutz“
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DGUV Fachbereich Elektrotechnik, Sachgebiet Nichtionisierende Strahlung
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DGUV Fachbereich Persönliche Schutzausrüstungen, Sachgebiet Schutzkleidung
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Schutz vor UV-Strahlung der Sonne
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Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Schutz vor UV-Strahlung der Sonne
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Bundesamt für Strahlenschutz: UV-Strahlung
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BG BAU: Sonne und Hitze
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BG BAU: UV-Schutz
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BG Bau: Sonnenschutz bei Arbeiten im Freien
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SVLFG: Sonnenschutz
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BGHM Optische Strahlung
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