Warum Krebsvorsorge im Betrieb?

Der Betrieb ist als Lebenswelt aufgrund seiner Größe mit circa 9,5 Millionen Erwerbstätigen und 30.000 Auszubildenden in NRW von hoher Bedeutung . Mitarbeitende verbringen durchschnittlich circa 50% ihrer aktiven Lebenszeit auf der Arbeit. Laut Deutscher Krebsgesellschaft sind 4-10% aller Krebserkrankungen auf berufliche Risiken zurückzuführen.

Somit stellt die Lebenswelt rund um den Betrieb ein wichtiges Aktionsfeld für die Stärkung von Gesundheit- und Gesundheitsbewusstsein aller Beteiligten dar. Durch vorbeugende Maßnahmen können Risiken von Krebs reduziert und die gesundheitlichen Ressourcen der Mitarbeiter gefördert werden. Die Reduzierung gesundheitlicher Risiken in der Arbeitswelt ist aus persönlicher Perspektive der Einzelperson, wie aus der strukturellen Verhältnis-Perspektive des Betriebes zu betrachten.

Sie finden hier Informationen zu folgenden Themen: Sicherheit und Gesundheit, betriebliche Verhaltens- und Verhältnisprävention, Biologische Arbeitsstoffe, UV-Schutz, Bewegung und Ernährung, Nichtraucherschutz sowie Alkohol und Nikotin als Krebsrisiko.

 

Empfohlene präventive Maßnahmen

  • Vor UV-Strahlung schützen

  • Gesunde Ernährung und Bewegung fördern

  • Vor Gefahrstoffen schützen

  • Auf betriebliche Sicherheit achten

  • Nichtraucherschutz, Alkohol und Nikotin

    Arbeiten unter der Sonne: Erkennen – Beurteilen – Schützen!

    Sofern Beschäftigte Arbeiten im Freien verrichten, haben Arbeitgebende die Sonnenstrahlung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dabei spielt die UV-Strahlung aufgrund ihrer krebserzeugenden Wirkung eine wichtige Rolle. Bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten im Freien stellt der UV-Index für Arbeitgebende eine Orientierungshilfe dar. Er kann tagesaktuell oder auch als Vorhersage für den nächsten Tag im Internet abgerufen werden und bietet auch eine Hilfestellung zum Schutz der Haut in der Freizeit.

    Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung haben die Arbeitgebenden geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, umzusetzen und eine Unterweisung durchzuführen. Die Beschäftigten haben die Anweisungen zu beachten und die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Persönliche Schutzausrüstungen sind zu benutzen.

    Die Höhe der Einwirkung der natürlichen UV-Strahlung für die im Freien Beschäftigten hängt ab von:

    • der Dauer der Tätigkeit im Freien
    • der Verschattung, die UV-Strahlung verringert
    • der Tages- und Jahreszeit. In den sonnenintensiven Monaten von April bis September und in der Zeit von etwa 11 bis 16 Uhr (MESZ) ist die Sonnenstrahlung besonders hoch.
    • den geographischen Faktoren des Aufenthaltsortes (Höhe und Lage/Breitengrad) z. B. bei Arbeiten im Ausland.
    • der Bedeckung des Körpers mit Kleidung oder Persönlichen Schutzausrüstungen

    Sind Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien in den oben genannten Monaten einer intensiven Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausgesetzt, haben die Arbeitgebenden eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Diese wird in der Regel durch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen durchgeführt.

    Seit 2015 können Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung als Berufskrankheit (BK Nr. 5103) anerkannt werden. Betroffene können sog. Outdoorworker sein, also Beschäftigte, die langjährig einen großen Anteil ihrer Arbeitstätigkeit im Freien verbringen.

    Aktiv gegen Hautkrebs – Schutzmaßnahmen lohnen sich!

    Schutz vor Hautkrebs bedeutet: Verringerung der natürlichen UV-Belastung. Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen durch die Arbeitgebenden gilt laut Arbeitsschutzgesetz: Technische und organisatorische haben immer Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Dies gilt auch bei der Beurteilung der Gefährdung durch Sonnenstrahlung.

    TOP-Schutz bei Arbeiten im Freien:

    • die Aufenthaltszeit in der Sonne zeitlich beschränken,
    • von April bis September strahlungsintensive Zeiten von 10 bis 15 Uhr (entspricht 11 bis 16 Uhr MESZ) wenn möglich meiden,
    • früher Arbeitsbeginn,
    • möglichst im Schatten arbeiten,
    • alle Pausen im Schatten verbringen,
    • Unterweisung durchführen,
    • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
    • körperbedeckende Bekleidung wie lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt tragen.
    • Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz, z.B. Helm oder Hut benutzen.
    • Sonnenbrille für den gewerblichen Bereich nach DIN EN 166/DIN EN 172 tragen.
    • UV-Schutzmittel auf die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände) auftragen. Das UV-Schutzmittel sollte wasser- und schweißfest sein und einen hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor (≥ 30, besser 50+) mit einem ausreichenden UVA-Schutz bieten. Das Symbol auf der Verpackung/Tube weist darauf hin.

    Pausen aktiv gestalten und auf gesunde Ernährung achten

    Stundenlanges Sitzen am Schreibtisch, ein schneller Snack in der Mittagspause: Für viele Werktätige ist das Alltag. Ausreichend Bewegung und eine gesunde Ernährung kommen „auf der Arbeit“ oft zu kurz. Gerade weil Menschen hier viel Zeit verbringen, ist es wichtig, sich dort gesundheitsbewusst zu verhalten. Denn dadurch kann auch das Krebsrisiko sinken.

    Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es ideal, ein Viertel der Arbeitszeit in Bewegung zu sein, ein Viertel zu stehen und nur den Rest sitzend zu verbringen. Aber auch kleinere Schritte zeigen Wirkung: Wer regelmäßig aufsteht, im Stehen telefoniert oder die Kollegin oder den Kollegen persönlich aufsucht, statt eine Mail zu schreiben, tut schon etwas für seine Gesundheit. Eine gemeinsame Bewegungspause kann die Motivation zusätzlich erhöhen. Übrigens gilt: Bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten sollten die Pausen zur Erholung genutzt werden. Bei Zwangshaltungen wie dem Sitzen am Schreibtisch ist die Pause ideal zur ausgleichenden Bewegung.

    Für die Ernährung gilt: Gute Planung ist alles. Seien wir ehrlich: Wer macht sich nicht erst zu Beginn der Mittagspause Gedanken, was auf den Tisch kommt? Besser wäre es besser, sich vorab zu überlegen, was man essen möchte – vor allem, wenn es keine Kantine gibt. Ein vorbereitetes Gericht ist oft viel nahrhafter als beispielsweise Fast Food. So versorgt ein selbst gemachter Salat oder ein belegtes Vollkornbrot den Körper mit wichtigen Nährstoffen wie Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen, die uns leichter durch den Arbeitstag kommen lassen.

    Zwischendurch Obst und Gemüse naschen

    Hinzu kommt, dass Lebensmittel mit einer hohen Energiedichte, also mehr als 225 Kilokalorien pro 100 Gramm oder Milliliter, die Leistungsfähigkeit senken. Auch, wenn es eine Kantine gibt, sollte man fettreiche Lebensmittel wie Pommes, Kroketten oder paniertes Fleisch daher zugunsten von Gemüse und Ballaststoffen reduzieren. Gerade, wenn die Zeit knapp ist und Pausen kaum planbar sind, ist es sinnvoll, zusätzlich kleine Snacks vorzubereiten: Obst, Gemüse und Nüsse sind eine gesunde Alternative zu Keksen und Co. Die Gefahr, in einer Heißhungerattacke zu ungesunden „Kalorienbomben“ zu greifen, sinkt.

    Im stressigen Arbeitsalltag trinken viele zu wenig, dabei wäre dies absolut förderlich für eine optimale Leistungsfähigkeit. Mindestens 1,5 Liter sollten es pro Tag schon sein. Eine Wasserflasche auf dem Schreibtisch kann helfen, sich regelmäßig daran zu erinnern.

    Anreize für Mitarbeitende schaffen

    Arbeitgeber können ihre Angestellten unterstützen und im Unternehmen die Rahmenbedingungen für einen gesunden Lebensstil schaffen. Dazu gehören:

    • aktivierende Bewegungspausen zu festen Terminen innerhalb der Arbeitszeit, die Beweglichkeit, Zusammengehörigkeit und Spaß fördern,
    • gemeinsame Aktivitäten wie Lauftreffs im Freizeitbereich,
    • Möglichkeiten, selbst mitgebrachte Mahlzeiten zuzubereiten und in angenehmer Atmosphäre zu verzehren sowie gegebenenfalls eine Küche, in der gemeinsam kleine Speisen zubereitet werden können,
    • die Überprüfung des Kantinenangebots und
    • Impulse, die das Thema Gesundheit im Fokus haben.

    Bei den gesetzlichen Krankenkassen können sich Firmen über Angebote informieren. Außerdem bietet das Bündnis Krebsprävention betriebliche Seminare an.

    Unterstützung für Betriebe

    Die Gesetzlichen Krankenkassen informieren auf ihren Seiten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. Betrieblichem Gesundheitsmanagement.

    Außerdem bieten sie kassengemeinsam mit dem Portal der BGF-Koordinierungsstelle Zugangswege für eine erste Beratung zu diesem Themenkomplex und wissen, wer an welcher Stelle unterstützen kann.

    Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen schützt vor Krebs

    Viele Menschen sind an ihrem Arbeitsplatz Gefahrstoffen ausgesetzt. Einige davon können Krebs auslösen. Dazu reichen oft schon geringe Mengen oder Konzentrationen aus, wenn die Belastung über viele Jahre hinweg besteht. Tritt eine Krebserkrankung auf, weil Arbeitnehmende im Job krebserzeugenden Stoffen gearbeitet haben, kann die gesetzliche Unfallversicherung diese unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit einstufen. Besser ist es aber natürlich, wenn es erst gar nicht so weit kommt. Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber sollten deshalb dem Umgang mit krebserzeugenden Substanzen vorbeugen und Schutzmaßnahmen ergreifen.

    Bei der Einordnung der tatsächlich von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren helfen festgelegte Kategorien, die angeben, wie hoch das Krebsrisiko ist. Insgesamt gibt es drei Gruppen: K1A, K1B und K2. Bei Stoffen der Gruppe K1A ist bekannt, dass diese beim Menschen Krebs auslösen können. Dazu gehören zum Beispiel Asbest und Benzol. Unter K1B sind Materialien aufgeführt, die sehr wahrscheinlich krebserzeugend wirken, wie Formaldehyd. Die Zuordnung K2 gibt an, dass ein Verdacht auf eine krebserregende Wirkung besteht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) überprüft und aktualisiert diese Einstufungen regelmäßig.

    Zusätzlich dazu haben Experten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für viele Stoffe festgelegt, die potenziell zu Krebs führen können. Diese Grenzwerte gelten entweder auf nationaler oder europäischer Ebene. Sie geben die Konzentration an, bis zu der nur eine geringe Krebswahrscheinlichkeit besteht.

    Gefahren erkennen und Schutzmaßnahmen einleiten

    Unabhängig davon sind alle Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, ob an den Arbeitsplätzen in ihrem Unternehmen krebserzeugende Substanzen eingesetzt oder ob diese bei Arbeitsprozessen freigesetzt werden können. Außerdem müssen sie angeben, welche Gefahren davon für die Beschäftigten ausgehen. Wenn sich herausstellt, dass in dem Unternehmen schädliche Stoffe eingesetzt werden, müssen die Verantwortlichen für Arbeitsschutz Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden ergreifen.

    Dabei gilt das STOP-Prinzip:

    Sie bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder eines Verfahrens durch einen Gefahrstoff oder Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung. Sie steht deshalb an erster Stelle des STOP-Prinzips.

    Die technischen („T“) Schutzmaßnahmen stehen an zweiter Stelle des STOP-Prinzips, wenn die Gefährdung durch eine Substitution des Stoffs bzw. durch eine Verfahrensänderung nicht ausreichend minimiert werden konnte.

    Organisatorische („O“) Schutzmaßnahmen sind zu veranlassen, wenn durch Substitution oder technische Maßnahmen das Schutzziel nicht erreicht werden kann. Organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass Schutzmaßnahmen nachhaltig ausreichend sind. Hierzu gehören beispielsweise Wartungspläne und Begehungen sowie Arbeitszeitregelungen zur Reduzierung der Exposition oder Minimierung wechselseitiger Belastungen.

    Persönliche („P“) Schutzmaßnahmen wie z. B. das Tragen von Atemschutz stehen an letzter Stelle des STOP-Prinzips. Sie sind einzusetzen, wenn Gefährdungen nicht durch in der Rangfolge höherstehender Schutzmaßnahmen ausreichend reduziert werden können.

    Darüber hinaus müssen Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung darauf achten, dass nur fachkundige oder speziell geschulte Personen Zugang zu krebserregenden Materialien haben und Arbeiten damit ausführen. Bereiche, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, sind zudem verbindlich zu kennzeichnen und abzugrenzen. Die im jeweiligen Unternehmen zuständigen Personen für Arbeitssicherheit müssen außerdem eine Liste mit allen Beschäftigten führen, die dort arbeiten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die arbeitsmedizinische Versorgung: Wenn gefährliche Stoffe im Spiel sind, sollten entweder Betriebsärzte vor Ort oder zumindest jederzeit erreichbar sein.

    Nachstehende Verlinkungen auf öffentlich zugängliche Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)  geben einen Überblick über das Auftreten krebserzeugender Stoffe am Arbeitsplatz. Die Liste ist nicht abschließend. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung.

    • Gefahrstoffverordnung,
      Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bzgl. Gefahrstoffen.
    • Technisches Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS)
      Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung, zu Schutzmaßnahmen, zu Ersatzstoffen und zu Grenzwerten für spezielle krebserzeugende Stoffe:

      • TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
      • TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
      • TRGS 553 Holzstaub
      • TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen
      • TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
      • TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
      • TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
    • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
      Die ArbMedVV regelt die Plicht-, Angebots- und nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge.
    • Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)
      AMR geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder.
    • GESTIS
      Stoffdatenbank der DGUV mit umfangreichen Informationen für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen.
    • GisChem
      Gefahrstoffinformationssystem speziell für die Branchen Baustoffe, Chemie, Holz, Labor, Leder, Metall und Papier.
    • WINGIS online
      Gefahrstoffinformationssystem für Tätigkeiten beim Bauen, Renovieren und Reinigen.
    • https://degintu.dguv.de/login
      DEGINTU – Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung
    • KMR-Liste
      Aktuelle Auflistung der Stoffe, die in Europa und in Deutschland als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind.
    • Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
      Die BKV definiert die anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland
    • Informationen zu Berufskrankheiten
      Liste, Merkblätter und wissenschaftliche Begründungen zu Berufskrankheiten
    • DGUV Vorsorge
      Das Portal DGUV Vorsorge bietet Informationen rund um das Thema nachgehende Vorsorge und umfasst die fünf Organisationsdienste (GVS, ODIN, ASD, BONFIS und Strahlenschutz) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

    Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung

    Im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS) sowie den Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Informationen) sind alle Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst.

    Verhältnisprävention – Krebsrisiken auf der Arbeit gezielt vermeiden

    Erwerbstätige verbringen viel Zeit am Arbeitsplatz. Dabei sind sie den verschiedensten Einflüssen ausgesetzt. Einige davon können die Gesundheit gefährden. Wer in seinem Job zum Beispiel oft stundenlang sitzt und sich dadurch viel zu wenig bewegt, kann sein Krebsrisiko erhöhen. Denn ausreichend Bewegung ist für den Körper wichtig, nicht zuletzt, um Giftstoffe abzubauen. Aber auch Menschen, die ihre Arbeit vermehrt an der frischen Luft verrichten, können dort Gesundheitsrisiken ausgesetzt sein. Dazu gehört etwa intensive Sonneneinstrahlung. Die löst nicht nur Sonnenbrände aus, sondern auch Hautkrebs. Mit den richtigen Schutzmaßnahmen können Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber solche Gefahren jedoch gezielt ausschalten.

    Maßnahmen, die Menschen auf der Arbeit vor Krankheiten schützen sollen, fasst man unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ zusammen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der sogenannten Verhältnisprävention. Mit ihrer Hilfe soll ein sicheres Umfeld geschaffen werden. So können sich etwa klare Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen oder ein Rauchverbot positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken und nicht zuletzt zusätzlich Unfälle verhindern.

    In einigen Berufen lässt sich der Kontakt zu krebserregenden Stoffen nicht komplett vermeiden. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber für den bestmöglichen Schutz sorgen. Für viele potenziell krebsauslösende Substanzen gelten außerdem Grenzwerte. Diese werden auf nationaler oder europäischer Ebene von Experten festgelegt. Sie geben an, bis zu welcher Konzentration sehr wahrscheinlich kein Risiko von einem Gefahrstoff ausgeht. Im Rahmen des Arbeitsschutzes müssen alle Verantwortlichen darauf achten, diese Grenzen nicht zu überschreiten.

    Verhaltensprävention – Einen gesunden Lebensstil fördern

    Neben Regeln, die Krankheiten vorbeugen sollen, können Unternehmen auch zu Maßnahmen greifen, die die Gesundheit der Mitarbeitenden fördern. Dazu gehören unter der Überschrift Betriebliche Gesundheitsförderung gezielte Angebote wie Raucherentwöhnungskurse, Ernährungsberatungen und Bewegungsanreize. Sie setzen darauf, die Teilnehmenden zu informieren, zu beraten und mit ihnen gesundheitsfördernde Verhaltensweisen zu trainieren. Ziel ist es, dass die Menschen diese in ihren Alltag aufnehmen. Man spricht dabei von Verhaltensprävention.

    Weitere Informationen:

    Um mehr über sicheres Verhalten im Betrieb zu erfahren, können Sie sich an Ihren Vorgesetzten, wo bestellt an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Ihren internen Sicherheitsbeauftragten werden. Auch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist ein geeigneter Ansprechpartner

    Nikotin- und Alkoholkonsum erhöhen deutlich das Krebsrisiko. Daher unterstützt der Gesetzgeber den Nichtraucherschutz auch am Arbeitsplatz. Wie Sie sich selbst schützen können und was Gesund ist finden Sie auf unserer Infoseite.

  • Vor UV-Strahlung schützen
  • Gesunde Ernährung und Bewegung fördern
  • Vor Gefahrstoffen schützen
  • Auf betriebliche Sicherheit achten
  • Nichtraucherschutz, Alkohol und Nikotin

Arbeiten unter der Sonne: Erkennen – Beurteilen – Schützen!

Sofern Beschäftigte Arbeiten im Freien verrichten, haben Arbeitgebende die Sonnenstrahlung in der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen. Dabei spielt die UV-Strahlung aufgrund ihrer krebserzeugenden Wirkung eine wichtige Rolle. Bei der Gefährdungsbeurteilung für Arbeiten im Freien stellt der UV-Index für Arbeitgebende eine Orientierungshilfe dar. Er kann tagesaktuell oder auch als Vorhersage für den nächsten Tag im Internet abgerufen werden und bietet auch eine Hilfestellung zum Schutz der Haut in der Freizeit.

Entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung haben die Arbeitgebenden geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten, umzusetzen und eine Unterweisung durchzuführen. Die Beschäftigten haben die Anweisungen zu beachten und die Schutzmaßnahmen einzuhalten. Persönliche Schutzausrüstungen sind zu benutzen.

Die Höhe der Einwirkung der natürlichen UV-Strahlung für die im Freien Beschäftigten hängt ab von:

  • der Dauer der Tätigkeit im Freien
  • der Verschattung, die UV-Strahlung verringert
  • der Tages- und Jahreszeit. In den sonnenintensiven Monaten von April bis September und in der Zeit von etwa 11 bis 16 Uhr (MESZ) ist die Sonnenstrahlung besonders hoch.
  • den geographischen Faktoren des Aufenthaltsortes (Höhe und Lage/Breitengrad) z. B. bei Arbeiten im Ausland.
  • der Bedeckung des Körpers mit Kleidung oder Persönlichen Schutzausrüstungen

Sind Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien in den oben genannten Monaten einer intensiven Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausgesetzt, haben die Arbeitgebenden eine arbeitsmedizinische Vorsorge anzubieten. Diese wird in der Regel durch Betriebsärzte und Betriebsärztinnen durchgeführt.

Seit 2015 können Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung als Berufskrankheit (BK Nr. 5103) anerkannt werden. Betroffene können sog. Outdoorworker sein, also Beschäftigte, die langjährig einen großen Anteil ihrer Arbeitstätigkeit im Freien verbringen.

Aktiv gegen Hautkrebs – Schutzmaßnahmen lohnen sich!

Schutz vor Hautkrebs bedeutet: Verringerung der natürlichen UV-Belastung. Bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen durch die Arbeitgebenden gilt laut Arbeitsschutzgesetz: Technische und organisatorische haben immer Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Dies gilt auch bei der Beurteilung der Gefährdung durch Sonnenstrahlung.

TOP-Schutz bei Arbeiten im Freien:

  • die Aufenthaltszeit in der Sonne zeitlich beschränken,
  • von April bis September strahlungsintensive Zeiten von 10 bis 15 Uhr (entspricht 11 bis 16 Uhr MESZ) wenn möglich meiden,
  • früher Arbeitsbeginn,
  • möglichst im Schatten arbeiten,
  • alle Pausen im Schatten verbringen,
  • Unterweisung durchführen,
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
  • körperbedeckende Bekleidung wie lange Hose, langärmeliges Hemd/Shirt tragen.
  • Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz, z.B. Helm oder Hut benutzen.
  • Sonnenbrille für den gewerblichen Bereich nach DIN EN 166/DIN EN 172 tragen.
  • UV-Schutzmittel auf die von der Kleidung nicht bedeckten Körperteile (z. B. Gesicht, Hände) auftragen. Das UV-Schutzmittel sollte wasser- und schweißfest sein und einen hohen bis sehr hohen Lichtschutzfaktor (≥ 30, besser 50+) mit einem ausreichenden UVA-Schutz bieten. Das Symbol auf der Verpackung/Tube weist darauf hin.

Pausen aktiv gestalten und auf gesunde Ernährung achten

Stundenlanges Sitzen am Schreibtisch, ein schneller Snack in der Mittagspause: Für viele Werktätige ist das Alltag. Ausreichend Bewegung und eine gesunde Ernährung kommen „auf der Arbeit“ oft zu kurz. Gerade weil Menschen hier viel Zeit verbringen, ist es wichtig, sich dort gesundheitsbewusst zu verhalten. Denn dadurch kann auch das Krebsrisiko sinken.

Aus arbeitsmedizinischer Sicht ist es ideal, ein Viertel der Arbeitszeit in Bewegung zu sein, ein Viertel zu stehen und nur den Rest sitzend zu verbringen. Aber auch kleinere Schritte zeigen Wirkung: Wer regelmäßig aufsteht, im Stehen telefoniert oder die Kollegin oder den Kollegen persönlich aufsucht, statt eine Mail zu schreiben, tut schon etwas für seine Gesundheit. Eine gemeinsame Bewegungspause kann die Motivation zusätzlich erhöhen. Übrigens gilt: Bei körperlich anstrengenden Tätigkeiten sollten die Pausen zur Erholung genutzt werden. Bei Zwangshaltungen wie dem Sitzen am Schreibtisch ist die Pause ideal zur ausgleichenden Bewegung.

Für die Ernährung gilt: Gute Planung ist alles. Seien wir ehrlich: Wer macht sich nicht erst zu Beginn der Mittagspause Gedanken, was auf den Tisch kommt? Besser wäre es besser, sich vorab zu überlegen, was man essen möchte – vor allem, wenn es keine Kantine gibt. Ein vorbereitetes Gericht ist oft viel nahrhafter als beispielsweise Fast Food. So versorgt ein selbst gemachter Salat oder ein belegtes Vollkornbrot den Körper mit wichtigen Nährstoffen wie Vitaminen, Mineralien und Spurenelementen, die uns leichter durch den Arbeitstag kommen lassen.

Zwischendurch Obst und Gemüse naschen

Hinzu kommt, dass Lebensmittel mit einer hohen Energiedichte, also mehr als 225 Kilokalorien pro 100 Gramm oder Milliliter, die Leistungsfähigkeit senken. Auch, wenn es eine Kantine gibt, sollte man fettreiche Lebensmittel wie Pommes, Kroketten oder paniertes Fleisch daher zugunsten von Gemüse und Ballaststoffen reduzieren. Gerade, wenn die Zeit knapp ist und Pausen kaum planbar sind, ist es sinnvoll, zusätzlich kleine Snacks vorzubereiten: Obst, Gemüse und Nüsse sind eine gesunde Alternative zu Keksen und Co. Die Gefahr, in einer Heißhungerattacke zu ungesunden „Kalorienbomben“ zu greifen, sinkt.

Im stressigen Arbeitsalltag trinken viele zu wenig, dabei wäre dies absolut förderlich für eine optimale Leistungsfähigkeit. Mindestens 1,5 Liter sollten es pro Tag schon sein. Eine Wasserflasche auf dem Schreibtisch kann helfen, sich regelmäßig daran zu erinnern.

Anreize für Mitarbeitende schaffen

Arbeitgeber können ihre Angestellten unterstützen und im Unternehmen die Rahmenbedingungen für einen gesunden Lebensstil schaffen. Dazu gehören:

  • aktivierende Bewegungspausen zu festen Terminen innerhalb der Arbeitszeit, die Beweglichkeit, Zusammengehörigkeit und Spaß fördern,
  • gemeinsame Aktivitäten wie Lauftreffs im Freizeitbereich,
  • Möglichkeiten, selbst mitgebrachte Mahlzeiten zuzubereiten und in angenehmer Atmosphäre zu verzehren sowie gegebenenfalls eine Küche, in der gemeinsam kleine Speisen zubereitet werden können,
  • die Überprüfung des Kantinenangebots und
  • Impulse, die das Thema Gesundheit im Fokus haben.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen können sich Firmen über Angebote informieren. Außerdem bietet das Bündnis Krebsprävention betriebliche Seminare an.

Unterstützung für Betriebe

Die Gesetzlichen Krankenkassen informieren auf ihren Seiten zur Betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. Betrieblichem Gesundheitsmanagement.

Außerdem bieten sie kassengemeinsam mit dem Portal der BGF-Koordinierungsstelle Zugangswege für eine erste Beratung zu diesem Themenkomplex und wissen, wer an welcher Stelle unterstützen kann.

Richtiger Umgang mit Gefahrstoffen schützt vor Krebs

Viele Menschen sind an ihrem Arbeitsplatz Gefahrstoffen ausgesetzt. Einige davon können Krebs auslösen. Dazu reichen oft schon geringe Mengen oder Konzentrationen aus, wenn die Belastung über viele Jahre hinweg besteht. Tritt eine Krebserkrankung auf, weil Arbeitnehmende im Job krebserzeugenden Stoffen gearbeitet haben, kann die gesetzliche Unfallversicherung diese unter bestimmten Voraussetzungen als Berufskrankheit einstufen. Besser ist es aber natürlich, wenn es erst gar nicht so weit kommt. Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber sollten deshalb dem Umgang mit krebserzeugenden Substanzen vorbeugen und Schutzmaßnahmen ergreifen.

Bei der Einordnung der tatsächlich von diesen Stoffen ausgehenden Gefahren helfen festgelegte Kategorien, die angeben, wie hoch das Krebsrisiko ist. Insgesamt gibt es drei Gruppen: K1A, K1B und K2. Bei Stoffen der Gruppe K1A ist bekannt, dass diese beim Menschen Krebs auslösen können. Dazu gehören zum Beispiel Asbest und Benzol. Unter K1B sind Materialien aufgeführt, die sehr wahrscheinlich krebserzeugend wirken, wie Formaldehyd. Die Zuordnung K2 gibt an, dass ein Verdacht auf eine krebserregende Wirkung besteht. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) überprüft und aktualisiert diese Einstufungen regelmäßig.

Zusätzlich dazu haben Experten Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für viele Stoffe festgelegt, die potenziell zu Krebs führen können. Diese Grenzwerte gelten entweder auf nationaler oder europäischer Ebene. Sie geben die Konzentration an, bis zu der nur eine geringe Krebswahrscheinlichkeit besteht.

Gefahren erkennen und Schutzmaßnahmen einleiten

Unabhängig davon sind alle Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen einer sogenannten Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen, ob an den Arbeitsplätzen in ihrem Unternehmen krebserzeugende Substanzen eingesetzt oder ob diese bei Arbeitsprozessen freigesetzt werden können. Außerdem müssen sie angeben, welche Gefahren davon für die Beschäftigten ausgehen. Wenn sich herausstellt, dass in dem Unternehmen schädliche Stoffe eingesetzt werden, müssen die Verantwortlichen für Arbeitsschutz Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden ergreifen.

Dabei gilt das STOP-Prinzip:

Sie bezeichnet den Ersatz eines Gefahrstoffes oder eines Verfahrens durch einen Gefahrstoff oder Verfahren mit einer insgesamt geringeren Gefährdung. Sie steht deshalb an erster Stelle des STOP-Prinzips.

Die technischen („T“) Schutzmaßnahmen stehen an zweiter Stelle des STOP-Prinzips, wenn die Gefährdung durch eine Substitution des Stoffs bzw. durch eine Verfahrensänderung nicht ausreichend minimiert werden konnte.

Organisatorische („O“) Schutzmaßnahmen sind zu veranlassen, wenn durch Substitution oder technische Maßnahmen das Schutzziel nicht erreicht werden kann. Organisatorische Maßnahmen gewährleisten, dass Schutzmaßnahmen nachhaltig ausreichend sind. Hierzu gehören beispielsweise Wartungspläne und Begehungen sowie Arbeitszeitregelungen zur Reduzierung der Exposition oder Minimierung wechselseitiger Belastungen.

Persönliche („P“) Schutzmaßnahmen wie z. B. das Tragen von Atemschutz stehen an letzter Stelle des STOP-Prinzips. Sie sind einzusetzen, wenn Gefährdungen nicht durch in der Rangfolge höherstehender Schutzmaßnahmen ausreichend reduziert werden können.

Darüber hinaus müssen Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung darauf achten, dass nur fachkundige oder speziell geschulte Personen Zugang zu krebserregenden Materialien haben und Arbeiten damit ausführen. Bereiche, in denen ein erhöhtes Risiko besteht, sind zudem verbindlich zu kennzeichnen und abzugrenzen. Die im jeweiligen Unternehmen zuständigen Personen für Arbeitssicherheit müssen außerdem eine Liste mit allen Beschäftigten führen, die dort arbeiten. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die arbeitsmedizinische Versorgung: Wenn gefährliche Stoffe im Spiel sind, sollten entweder Betriebsärzte vor Ort oder zumindest jederzeit erreichbar sein.

Nachstehende Verlinkungen auf öffentlich zugängliche Informationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV)  geben einen Überblick über das Auftreten krebserzeugender Stoffe am Arbeitsplatz. Die Liste ist nicht abschließend. Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung.

  • Gefahrstoffverordnung,
    Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz bzgl. Gefahrstoffen.
  • Technisches Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS)
    Hilfestellungen zur Gefährdungsbeurteilung, zu Schutzmaßnahmen, zu Ersatzstoffen und zu Grenzwerten für spezielle krebserzeugende Stoffe:

    • TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten
    • TRGS 551 Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material
    • TRGS 553 Holzstaub
    • TRGS 561 Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen
    • TRGS 905 Verzeichnis krebserzeugender, keimzellmutagener oder reproduktionstoxischer Stoffe
    • TRGS 906 Verzeichnis krebserzeugender Tätigkeiten oder Verfahren nach § 3 Abs. 2 Nr. 3 GefStoffV
    • TRGS 910 Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)
    Die ArbMedVV regelt die Plicht-, Angebots- und nachgehende arbeitsmedizinische Vorsorge.
  • Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)
    AMR geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder.
  • GESTIS
    Stoffdatenbank der DGUV mit umfangreichen Informationen für den sicheren Umgang mit chemischen Stoffen.
  • GisChem
    Gefahrstoffinformationssystem speziell für die Branchen Baustoffe, Chemie, Holz, Labor, Leder, Metall und Papier.
  • WINGIS online
    Gefahrstoffinformationssystem für Tätigkeiten beim Bauen, Renovieren und Reinigen.
  • https://degintu.dguv.de/login
    DEGINTU – Gefahrstoffinformationssystem für den naturwissenschaftlich-technischen Unterricht der Gesetzlichen Unfallversicherung
  • KMR-Liste
    Aktuelle Auflistung der Stoffe, die in Europa und in Deutschland als krebserzeugend, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch eingestuft sind.
  • Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
    Die BKV definiert die anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland
  • Informationen zu Berufskrankheiten
    Liste, Merkblätter und wissenschaftliche Begründungen zu Berufskrankheiten
  • DGUV Vorsorge
    Das Portal DGUV Vorsorge bietet Informationen rund um das Thema nachgehende Vorsorge und umfasst die fünf Organisationsdienste (GVS, ODIN, ASD, BONFIS und Strahlenschutz) der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Hilfestellung bei der Gefährdungsbeurteilung

Im Technischen Regelwerk für Gefahrstoffe (TRGS) sowie den Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-Informationen) sind alle Informationen zum Thema Gefährdungsbeurteilung zusammengefasst.

Verhältnisprävention – Krebsrisiken auf der Arbeit gezielt vermeiden

Erwerbstätige verbringen viel Zeit am Arbeitsplatz. Dabei sind sie den verschiedensten Einflüssen ausgesetzt. Einige davon können die Gesundheit gefährden. Wer in seinem Job zum Beispiel oft stundenlang sitzt und sich dadurch viel zu wenig bewegt, kann sein Krebsrisiko erhöhen. Denn ausreichend Bewegung ist für den Körper wichtig, nicht zuletzt, um Giftstoffe abzubauen. Aber auch Menschen, die ihre Arbeit vermehrt an der frischen Luft verrichten, können dort Gesundheitsrisiken ausgesetzt sein. Dazu gehört etwa intensive Sonneneinstrahlung. Die löst nicht nur Sonnenbrände aus, sondern auch Hautkrebs. Mit den richtigen Schutzmaßnahmen können Unternehmen beziehungsweise Arbeitgeber solche Gefahren jedoch gezielt ausschalten.

Maßnahmen, die Menschen auf der Arbeit vor Krankheiten schützen sollen, fasst man unter dem Begriff „Arbeitsschutz“ zusammen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der sogenannten Verhältnisprävention. Mit ihrer Hilfe soll ein sicheres Umfeld geschaffen werden. So können sich etwa klare Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen oder ein Rauchverbot positiv auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken und nicht zuletzt zusätzlich Unfälle verhindern.

In einigen Berufen lässt sich der Kontakt zu krebserregenden Stoffen nicht komplett vermeiden. Ist das der Fall, muss der Arbeitgeber für den bestmöglichen Schutz sorgen. Für viele potenziell krebsauslösende Substanzen gelten außerdem Grenzwerte. Diese werden auf nationaler oder europäischer Ebene von Experten festgelegt. Sie geben an, bis zu welcher Konzentration sehr wahrscheinlich kein Risiko von einem Gefahrstoff ausgeht. Im Rahmen des Arbeitsschutzes müssen alle Verantwortlichen darauf achten, diese Grenzen nicht zu überschreiten.

Verhaltensprävention – Einen gesunden Lebensstil fördern

Neben Regeln, die Krankheiten vorbeugen sollen, können Unternehmen auch zu Maßnahmen greifen, die die Gesundheit der Mitarbeitenden fördern. Dazu gehören unter der Überschrift Betriebliche Gesundheitsförderung gezielte Angebote wie Raucherentwöhnungskurse, Ernährungsberatungen und Bewegungsanreize. Sie setzen darauf, die Teilnehmenden zu informieren, zu beraten und mit ihnen gesundheitsfördernde Verhaltensweisen zu trainieren. Ziel ist es, dass die Menschen diese in ihren Alltag aufnehmen. Man spricht dabei von Verhaltensprävention.

Weitere Informationen:

Um mehr über sicheres Verhalten im Betrieb zu erfahren, können Sie sich an Ihren Vorgesetzten, wo bestellt an die Fachkraft für Arbeitssicherheit und an Ihren internen Sicherheitsbeauftragten werden. Auch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist ein geeigneter Ansprechpartner

Nikotin- und Alkoholkonsum erhöhen deutlich das Krebsrisiko. Daher unterstützt der Gesetzgeber den Nichtraucherschutz auch am Arbeitsplatz. Wie Sie sich selbst schützen können und was Gesund ist finden Sie auf unserer Infoseite.


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