ABCDE-Regel: Hautkrebs frühzeitig erkennen

Jedes Jahr erkranken über 200.000 Menschen in Deutschland an Hautkrebs. Hierzulande ist er die häufigste Krebserkrankung. Dabei wird zwischen dem malignen Melanom, bekannt als schwarzer Hautkrebs, und dem weißen oder hellen Hautkrebs mit seinen verschiedenen Formen unterschieden. Die Heilungschancen sind in den meisten Fällen gut – wenn die Krankheit früh erkannt wird. Mit der ABCDE-Regel kann jede und jeder in einem unkomplizierten Selbstcheck Veränderungen der Haut untersuchen, ergänzend zum regelmäßigen Screening beim Hautarzt.

Der Sommer hat begonnen und die Sonne lockt viele Menschen ins Freie. Doch Sonnenstrahlen fördern nicht nur die Produktion von Glückshormonen. Sie können auch Hautkrebs auslösen. Die gute Nachricht: Wird der Krebs rechtzeitig erkannt, lässt er sich meist gut behandeln. Daher ist es wichtig, regelmäßige Vorsorge zu betreiben, Veränderungen der Haut genau zu beobachten und bei Auffälligkeiten sofort zum Arzt zu gehen.

Mit einem unkomplizierten Selbstcheck lässt sich schnell erkennen, ob die Haut auffällige Veränderungen aufweist. Dazu inspiziert man die Haut systematisch von Kopf bis Fuß. Bei schwer erreichbaren Stellen hilft ein Spiegel. Die Untersuchung sollte einmal im Monat wiederholt werden. Eine ausführliche Anleitung zur Selbstuntersuchung finden Sie hier – mit praktischem Download zum Ausdrucken.

Bildquelle: Orawan Pattarawimonchai, shutterstock.com

Hilfreich ist auch die ABCDE-Regel. Mit ihr können Leberflecken und Muttermale anhand ihrer Beschaffenheit geprüft werden. Denn: Auch aus vermeintlich harmlosen Muttermalen kann sich Hautkrebs entwickeln. Die Regel hilft zu erkennen, ob eine möglicherweise bösartige Veränderung vorliegt. Achten sollte man zum Beispiel auf unterschiedliche Farbtönungen, Asymmetrie oder Übergröße. Generell gilt: Wenn sich ein Muttermal oder Leberfleck in Größe, Form oder Farbe verändert, zu jucken oder zu bluten beginnt, sollte man einen Arzt aufsuchen.

Doch nicht erst, wenn die Haut bereits Veränderungen aufweist, sollte der Weg zum Arzt führen. Ab dem 35. Lebensjahr haben gesetzlich Krankenversicherte Anspruch auf eine Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Alle zwei Jahre kann jede und jeder zum Hautkrebs-Screening bei einem geschulten Haus- oder Hautarzt gehen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die einfache und schmerzfreie Untersuchung.

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